Elternarbeit am JSG Cover(Unser vierseitiger Flyer rechts kann ausgedruckt oder als pdf bestellt werden bei: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

1. Klassen-Ebene: Die Klassenelternsprecher

Wie an den meisten anderen Schulen, ist es auch bei uns üblich, in den einzelnen Klassen sogenannte "Klassenelternsprecher" (KES) zu wählen. Schulleitung und Elternbeirat ermutigen ausdrücklich dazu. Es kann immer einmal vorkommen, dass sich Eltern einer Klasse miteinander abstimmen müssen, und da ist solch eine Kontaktperson unerlässlich. Zudem ist der Elternbeirat (s.u.) auf Informationen aus den Klassen angewiesen, um die Elternschaft in ihrer Arbeit angemessen vertreten zu können. Notfalls kann ein Klassenelternsprecher sein Anliegen per Email oder auch persönlich vor dem Elternbeirat und dem Schulleiter vortragen und so der Elternmeinung einer Schulklasse entsprechendes Gewicht verleihen.

2. Schul-Ebene: Der Elternbeirat

Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre zum Schuljahresbeginn gewählt. Die nächste EB-Wahl wird wieder zu Beginn des Schuljahres 2020/21 durchgeführt. Er setzt sich hier am JSG aus 12 Mitgliedern zusammen. Es können zusätzliche Mitglieder mit beratender Funktion bestimmt werden. Die Wahlordnung (Fassung 2020) können Sie hier einsehen, die Liste der aktuellen Mitglieder und ihrer Aufgaben hier.

Der EB trifft sich, außer in den Ferien, etwa alle 6 Wochen. Am öffentlichen Teil dieser Sitzungen nimmt normalerweise auch der Schulleiter teil. Bei besonderen Themen oder Problemen werden auch z. B. Mitglieder des Personalrats oder andere Lehrkräfte eingeladen. Mit den Klassenelternsprechern trifft sich der EB regelmäßig 1-2 Mal pro Schuljahr.

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler/Innen zu wahren und zu fördern. Dazu gehört, Wünsche, Anregungen und Vorschläge seitens der Eltern entgegenzunehmen, zu beraten und ggf. weiterzuleiten.

Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und Lehrern zu vertiefen.

Information und Austausch zwischen Eltern und mit der Schule zu fördern.

Verschiedenen Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen wahrzunehmen, u.a. über die aktive Mitarbeit im Schulforum (s.u.).

Spenden der Eltern zur Unterstützung von anderweitig nicht finanzierbaren, aber für unsere Kinder hilfreiche Projekte an der Schule zu erbitten und zu verwalten. Gelegentlich gehört dazu auch die Unterstützung von Kindern, denen sonst aus finanziellen Gründen die Teilnahme an Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten, Skikursen u.ä. nicht möglich wäre (hier finden Sie ein Antragsformular).

Das JSG ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Gymnasien Unterfranken und der Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern e. V. (LEV).

Genaue Informationen über die Rechte und Pflichten der Elternvertreter an Gymnasien finde Sie im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen(BayEUG), Art. 64-68 und in der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO), §§ 113 - 118.

Das Schulforum

An allen Schulen, an denen ein Elternbeirat gewählt ist, wird ein Schulforum eingerichtet. Es berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen. Dem Schulforum am JSG gehören an:

Unser Schulleiter, Herr Arneth, drei gewählte Lehrer, der Elternbeiratsvorsitzende und zwei weitere gewählte Elternbeiräte und drei Mitglieder der SMV (Schülermitverwaltung).

Den Vorsitz des Schulforums hat der Schulleiter.

Im Artikel 69 BayEUG können die Details nachgelesen werden.

3. Landes-Ebene: Die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern e. V. (LEV)

"Die LEV hat die Aufgabe, die Mitverantwortung der Eltern bei der schulischen Erziehung im Bereich der Gymnasien zu verwirklichen." (§ 2 der Satzung der LEV).

Die LEV vertritt die schulischen Belange der Eltern auf allen nationalen und europäischen Ebenen. Sie berät ihre Mitglieder und klärt über die Tätigkeit des Vereins und der Elternvertreter auf.

Fast alle bayerischen Gymnasien sind in der LEV zusammen geschlossen. Die Elternbeiratsvorsitzenden oder ein anderer Vertreter des EB vertreten dabei ihre Schulen in den LEV-Mitgliederversammlungen. Ein weiterer Vertreter der jeweiligen Schule wird in die entsprechende regionale "Arbeitsgemeinschaft der gymnasialen Elternvertretungen" (ARGE) entsendet.

In der ARGE werden regionale Schulfragen besprochen. Von dort aus werden Anträge und Wünsche an den LEV-Vorstand oder an die Jahres-Mitgliederversammlung weitergegeben. Weiterhin kommen aus der ARGE neue Impulse und Hilfen für die Elternbeiratsarbeit vor Ort.

Nähere Informationen über die LEV gibt es hier.