Besucht Ihr Kind die 4. Jahrgangsstufe einer Grundschule und Sie wollen es für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe am Gymnasium anmelden?

Übertrittsbedingungen

Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis (D/M/HSU)  
2,33 oder besser -> Übertritt uneingeschränkt möglich
2,66 oder schlechter -> Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

Eine Veranschaulichung der Übertrittsbedingungen an weiterführende Schulen finden Sie hier.

Anmeldung

Die Anmeldung ist nur möglich durch die Erziehungsberechtigten in der Zeit vom

Montag, 05. Mai bis Freitag, 09. Mai 2025

Spätere Anmeldungen können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Sekretariat des Gymnasiums nimmt die Anmeldungen nach Terminabsprache entgegen. In den Zeiträumen 04.04. – 11.04.2025 und 28. 04. – 03.05.2025 können die Termine unter der Telefonnummer 0971 / 7214102 vereinbart werden.

Am Samstag, dem 03.05.2025 ist das Sekretariat von 8:00 – 10:00 Uhr für die Terminvereinbarung telefonisch erreichbar.

Unterlagen

Mitzubringen sind:

Hinweise für das Anmeldeformular:
- Es muss eine 2. Fremdsprache bzw. Zweig eingetragen werden, diese Angaben sind aber nicht relevant! (ohne diese Angaben  kann das Formular nicht weiter ausgefüllt werden.) Die 2. Fremdsprache bzw. die Zweigwahl werden zu einem späteren Zeitpunkt abgefragt.
- Sollte sich ein Fehler auf dem Ausdruck eingeschlichen haben bzw. etwas fehlen, bitte den Fehler oder die Ergänzung handschriftlich ändern bzw. ergänzen. (Bitte nicht ein zweites Mal am PC ausfüllen und ausdrucken)

  Probeunterricht (Die Anmeldung für den Probeunterricht erfolgt im oben genannten Zeitraum)

Der dreitägige Probeunterricht findet vom 14. bis zum 16. Mai 2024 in den Fächern

  • Deutsch (Aufsatz, Rechtschreibtest, Grammatik, Textverständnis) und
  • Mathematik ( Formales Rechnen, Lösen von Sachaufgaben, Geometrie) statt.

Die Anforderungen im Probeunterricht richten sich nach dem Lehrplan der Grundschule (Jgst. 4). Die Aufgabenerstellung erfolgt bayernweit. Der Probeunterricht ist mit den Noten 3/4 bestanden, bei 4/4 zählt der Elternwille und bei 4/5 ist der Probeunterricht nicht bestanden.