Allgemeines zu Spanisch spätbeginnend am JSG

Spanisch spät beginnend startet in der 11. Jahrgangsstufe und muss bis zum Abitur belegt werden.

11. Klasse: Vier Wochenstunden, also eine Stunde mehr, als man mit Latein / Französisch hat (es werden vier Schulaufgaben abgehalten, eine davon mündlich).

12. und 13. Klasse: Jeweils drei Wochenstunden (je eine Klausur pro Halbjahr, eine davon mündlich).

Aus der oben dargestellten Belegung von Spanisch spätbeginnend geht hervor, dass relativ wenig Stunden zum Erlernen dieser Sprache vorgesehen sind. Bei spätbeginnenden Sprachen wird daher auf bisher in der Schule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten in Englisch, Französisch oder Latein aufgebaut (Grammatikstrukturen, Wortschatz, Lerntechnik Vokabeln).

Die neu zu erwerbende Grammatik sowie der Wortschatz erfordern ein konsequentes Mitlernen über das ganze Jahr hinweg sowie Disziplin im Nachbereiten der Unterrichtsstunden. Ein gutes Sprachgefühl ist von Vorteil, jedoch erzielen auch naturwissenschaftlich Begabte gute Erfolge. Sollte jemand bereits Probleme in anderen Fächern haben bzw. um die Versetzung bangen, so ist die Wahl von Spanisch spätbeginnend nicht anzuraten.

Wenn man sich unsicher ist, ob man sich für Spanisch spätbeginnend entscheiden soll oder nicht, so kann man eine Englisch-/Französisch-/Latein-Lehrkraft fragen, die einen näher kennt; es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass deren Einschätzung meist zutreffend ist.

Man sollte Spanisch nicht nur wählen, weil man Latein ablegen will. Die Noten in Spanisch gleichen sich in solchen Fällen oftmals nach einem Jahr denen von Latein an; Spanisch muss allerdings im Gegensatz zu Latein ins Abitur eingebracht werden. Latein hingegen kann nach der 11. Jahrgangsstufe abgelegt werden.

Die Präsentation vom Elternabend können Sie hier herunterladen.

 

Spanisch spät beginnend und Oberstufe

Das schriftliche Abitur am Gymnasium wird verpflichtend in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in ei­nem weiteren Fach abgelegt. Des Weiteren ist das Abitur in einer fortgeführten Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein, Spanisch ab Klasse 8) entweder schriftlich oder mündlich zu absolvieren. Insgesamt werden drei Fächer schriftlich und zwei Fächer mündlich geprüft.

Spanisch als neu einsetzende spätbeginnende Fremdsprache kann ausschließlich als mündli­ches Abiturfach gewählt werden, es ersetzt nicht die fortgeführte Fremdsprache.

In der neu einsetzenden spätbeginnenden Fremdsprache müssen drei Halbjahresleistungen ins Abitur eingebracht werden. Wenn man sich für Spanisch spät beginnend als mündliches Abi­turprüfungsfach entscheidet, werden alle vier Halbjahre eingebracht. Hat man Sport, Musik oder Kunst als Leistungsfach, kann man in Spanisch spätbeginnend kein (mündliches) Abitur machen. Wird die 11. Jgstufe übersprungen, kann trotzdem Spanisch spät beginnend gewählt werden. Es erfolgt dann zu Beginn der 12. Jgstufe eine Feststellungsprüfung, die beratenden Charakter hat.

Man legt mit der Wahl von Spanisch spätbeginnend einen Schwerpunkt im sprachlichen Be­reich. Darüber hinaus muss die in der Qualifikationsstufe belegte Naturwissenschaft mit allen vier Halbjahren eingebracht werden, die Belegung einer zweiten Naturwissenschaft ist nicht vorgesehen.

(Zusatzinformation: Im G9 kann Mathematik abgewählt werden, wenn man in zwei Naturwissenschaften - mindestens eine davon muss ein Leistungsfach sein - Abitur macht. In diesem Fall kann zwar Spanisch spätbeginnend gewählt werden, jedoch hat man dann eine sehr hohe Wochenstundenzahl; daher wird dieses Vorgehen nicht empfohlen.)

Ein Vertiefungskurs Deutsch bzw. Mathematik kann nur im Rahmen der freiwilligen Zusatzbelegung erfolgen, d.h. man hat mehr Stunden als Schülerinnen bzw. Schüler, die nicht Spanisch spätbeginnend gewählt haben.

Spanisch und das Latinum

Wer sich für Spanisch entscheidet und Latein nach der 10. Klasse ablegt, hat mit der Note 4 in Latein im Jahreszeugnis sogenannte "Latinum" erworben. Damit kann man fast alle Studiengänge absolvieren und ist inzwischen auch für die Lehramtsstudiengänge Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Geschichte in Bayern ausreichend. Fächer wie Jura, Medizin, Pharmazie sowie die meisten Diplomstudiengänge verlangen weder ein "Kleines Latinum" noch "Lateinkenntnisse" (Note 4 im Jahreszeugnis der 8. Klasse).

Es gibt nur noch wenige Studiengänge, die das "Latinum" erfordern, also Latein inklusive Klasse 10, mind. Note 4 im Jahreszeugnis: die website des Kultusministeriums (http://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/2142/fachinformationen-latein-und-griechisch.html) nennt die Lehramtsstudiengänge Griechisch, Evanglische/Katholische Religionslehre. Nur zur Promotion in den Geisteswissenschaften sowie in den Rechtswissenschaften ist das Latinum notwendig; an jeder Universität werden Crashkurse in Latein angeboten, falls man das Latinum doch noch brauchen sollte - Latein lässt sich also auf alle Fälle noch nachholen.