Allgemeines

 

Das Sozialpraktikum ist ein wesentlicher Bestandteil des Sozialwissenschaftlichen Zweiges. Durch den Kontakt zur sozialen Praxis sollen die Schüler und Schülerinnen eigene Fähigkeiten entwickeln und auf qualifizierte erzieherische, beratende, pflegerische, medizinische Tätigkeiten und Berufsfelder aufmerksam gemacht werden und damit auch Orientierung für Studium und Beruf erhalten.
Durch die Praktika erhalten die Schüler und Schülerinnen wertvolle Einblicke und Erfahrungen in verschiedenen Bereichen sozialer Wirklichkeit und können dadurch ihre sozialen Kompetenzen wie Einfühlungsvermögen und Verantwortungsgefühl stärken.
Die im Praktikum gewonnenen Erfahrungen werden anschließend im Unterricht durch Präsentationen und Praktikumsberichte ausgewertet.
Aus den genannten Gründen sollten Sie und Ihr Kind die Praktika nicht als lästige Pflichtübung, sondern als besondere Chance betrachten, die in diesem Umfang nur der Sozialwissenschaftliche Zweig bietet.
Gemäß dem (momentan noch aktuellen) Schreiben des Kultusministeriums vom 14.07.09 zu dieser Thematik wird das Praktikum in der Regel in „Kindergärten, sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen und anderen sozialen Einrichtungen stattfinden. Abweichungen hiervon sind möglich, sofern die genannte Intention des Sozialpraktikums und der Bezug zum Lehrplan des Fachs Sozialpraktische Grundbildung gewährleistet bleibt.“
Ein bloßes „Schnupperpraktikum“ oder beispielsweise eine Verwaltungstätigkeit (z. B. in einer Arztpraxis oder einem Wirtschaftsbetrieb) ist folglich nicht möglich.

 

Organisation des Sozialpraktikums

9. Jahrgangsstufe:
 Alle Schüler und Schülerinnen absolvieren ein zusammenhängendes 4-5-tägiges Praktikum (jeweils 7h/Tag) im Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung (z. B. Betreuung von Patientenkindern in einer Reha-Klinik). 
 10. Jahrgangsstufe:
 Alle Schüler und Schülerinnen absolvieren ein zusammenhängendes 5-tägiges Praktikum in der letzten Schulwoche vor den Osterferien.
 Folgende Institutionen/Einrichtungen bieten sich u. a. hierfür an: Behinderteneinrichtungen, caritative Einrichtungen, Bereich Pflege, Altenheime, Krankenhäuser, Jugendarbeit (z. B. SOS Kinderdörfer). 
Abweichungen hiervon sind auch hier möglich, sofern die genannte Intention des Sozialpraktikums und der Bezug zum Lehrplan des Fachs Sozialpraktische Grundbildung gewährleistet bleibt. Bitte immer Rücksprache mit der SpG-Lehrkraft nehmen.
 10./11. Jahrgangsstufe:
 Die restlichen Praktikumstage müssen in den Ferien genommen werden. Sie können direkt im Anschluss an das Praktikum vor den Osterferien genommen werden oder zu einer anderen Ferienzeit. Auch die Einrichtung kann gewechselt werden. 
Bitte darauf achten, dass zum Ende der 11. Jahrgangsstufe damit die erforderliche Gesamtzahl von 15 Arbeitstagen erreicht wird! Dies ist vorrückungsrelevant!
 

Rechtlicher Rahmen

Das Sozialpraktikum, welches gemäß Schulordnung mindestens 15 Arbeitstage umfasst, ist eine schulische Veranstaltung.
 Dies hat folgende Konsequenzen hinsichtlich der Teilnahme:
 • Der erfolgreiche Abschluss des Sozialpraktikums vor dem Ende der 11. Jahrgangsstufe bildet eine Voraussetzung für das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 12.
Krankheitsbedingtes Fehlen ist sowohl der Schule als auch der Praktikumsstelle sofort mitzuteilen.
 • Versäumte Praktikumstage sind nachzuholen.
 
 

 


Versicherungsschutz

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist bei Schulveranstaltungen üblicherweise durch den Bayerischen GUVV (Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband) gewährleistet. 

Sollte während des Praktikums ein Unfall passieren, muss dies unverzüglich der Schule gemeldet werden!

Mit Ihrem Einverständnis wird für die Zeit der Sozialpraktika über das Landratsamt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die dafür erforderliche Gebühr von ca. 2,- Euro müsste von Ihnen übernommen werden. Bei Auslandspraktika ist dagegen selbständig für den Versicherungsschutz zu sorgen!

Grundsätzlich gilt:

• Die Schüler und Schülerinnen suchen sich in dem beschriebenen Rahmen ihre Praktikumsplätze selbstständig aus.
• Die Schüler und Schülerinnen drucken sich vor der Bewerbung das Infoblatt für die Praktikumsstelle von der Schulhomepage aus, um sie bei der Bewerbung vorzulegen.
• Vor der endgültigen Vereinbarung mit der Praktikumsstelle ist in jedem Fall die Zustimmung des be-treuenden SpG-Lehrers einzuholen.

• Ist die Bewerbung erfolgreich, wird sie der SPG-Lehrkraft umgehend schriftlich (Formular) mitgeteilt. Der letzte Termin für die Information der SPG-Lehrkraft bezüglich des 5-tägigen Praktikums in der Schulwoche vor den Osterferien in der 10. Klasse ist die 1. Woche nach den Faschingsferien.

• Nach Beendigung des Praktikums ist von der jeweiligen Praktikumsstelle eine schriftliche Bestätigung über das abgeleistete Praktikum (Vordruck auf der Schulhomepage) vorzulegen. Der Beleg für das Praktikum in der 9. Klasse muss zu Beginn der 10. Klasse, der Beleg für das Praktikum in der 10./ 11. Klasse spätestens bis nach den Pfingstferien dieses Schuljahres vorliegen.

• Die gemäß Schulordnung vorgesehene Nachbereitung des Praktikums erfolgt an unserer Schule in Form eines schriftlichen Berichts über das Praktikum der 10. Jahrgangsstufe (5-tägiges Praktikum in der Schulwoche vor den Ferien), der spätestens am letzten Schultag vor den Pfingstferien vorgelegt werden muss. Er wird von der SPG-Lehrkraft bewertet und fließt in die Jahresnote ein.

• Die Besprechung und Nachbereitung der restlichen Praktikumstage liegt im Ermessen der SpG-Lehrkraft.

• Außerdem ist eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten erforderlich, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt.